Unterstützung für pflegende Angehörige

Hier finden pflegende Angehörige umfangreiche Informationen zu unterstützenden Angeboten.

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Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?

Die Pflegekasse bietet verschiedene unterstützende Angebote für pflegende Angehörige. Folgende Leistungen werden vollständig oder anteilig von der Pflegekasse getragen:

Individuelle Schulungen finden direkt in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Sie orientieren sich an den vorhandenen Hilfsmitteln und Pflegebedingungen. Geschult werden können beispielsweise:

  • Lagerungstechniken
  • Transfertechniken (z. B. vom Bett in den Rollstuhl)
  • pflegerische Tätigkeiten wie Waschen oder Haarewaschen im Bett
  • sichere Mobilisations- und Bewegungsabläufe

Die Schulung ist praxisnah und gezielt auf die konkrete Pflegesituation abgestimmt.

Pflegekurse werden von verschiedenen Pflegepersonen besucht. Sie finden an einem öffentlichen Veranstaltungsort statt. So bieten sie Platz zum Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen und vermitteln pflegerische Grundlagen in einem strukturierten Gruppenformat. Hier profitieren Teilnehmende zusätzlich vom Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Lernen.

Unterstützende Maßnahmen im Wohnumfeld

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können einen Zuschuss für Maßnahmen erhalten, um ihr Wohnumfeld zu verbessern. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern. Wenn die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, wenn sie die Pflege erheblich erleichtert, wenn sie sie die Belastung für Pflegebedürftige oder Pflegepersonen reduziert oder wenn sie die selbstständigere Lebensführung unterstützt, kann pro Maßnahme und pro Person Zuschuss beantragt werden. Bei einer gesundheitlichen Verschlechterung können weitere Zuschüsse für neue Maßnahmen beantragt werden.

Gute Beispiele für das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen sind zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche oder von Haltegriffen, Treppenlifte, Türverbreiterungen, Rampen, schwellenfreie Übergänge, Gegensprechanlagen, automatische Türöffner usw. Der Zuschuss kann auch für einen Umzug in eine barrierefreie oder besser geeignete Wohnung verwendet werden.

Außerdem bezuschusst die Pflegekasse einen Hausnotruf. Dafür gibt es verschiedene professionelle Anbieter, die vorab eine Beratung durchführen. In den meisten Fällen wird ein Haustür- und Wohnungsschlüssel benötigt, damit der Hausnotrufdienst im Notfall schnell Zugang zur Wohnung erhält.

Für Pflegebedürftige steht ein monatlicher Betrag für bestimmte Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Apotheken oder Sanitätshäuser bieten hier monatlich Hilfsmittelpakete an, die sie nach Genehmigung direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Andere Hilfsmittel werden vom Arzt per Rezept verordnet und fallen in die Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Das heißt, dass hierfür kein Pflegegrad erforderlich ist. Typische Beispiele solcher Hilfsmittel sind Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfen.

Die regelmäßige Pflegeberatung bietet Pflegepersonen regelmäßig die Möglichkeit, mit Fachkräften über Angebote zur Unterstützung im Pflegealltag zu sprechen. In der Beratung werden auch die vorhandenen Pflegehilfsmittel geprüft und bei Bedarf weitere empfohlen.

In Thüringen kann der Entlastungsbetrag auch für Nachbarschaftshilfe genutzt werden. Der Betrag wird auf einem separaten Konto der Pflegekasse angesammelt, sofern er nicht verbraucht wird. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres verwendet werden, danach verfallen sie. Nachbarschaftshilfe kann u. a. für Einkäufe, Betreuung, Begleitung zu Terminen oder für hauswirtschaftliche Unterstützung eingesetzt werden.

Kati Heinrich
Pflegedienstleitung

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