Pflegewissen kompakt
Hier finden Sie kompakt zusammengestellte Informationen rund um Pflegegrad, Pflegeberatung, Termine mit dem Medizinische Dienst, zu Entlastungsbetrag, Pflegegeld und vielem mehr.


Pflegegrad, Entlastungsbetrag, Pflegegeld – kompakt zusammengefasst
Pflegegrad – was bedeutet das?
Ein Pflegegrad zeigt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist. Er beschreibt also, wie viel Unterstützung im Alltag benötigt wird. Grundlage der Einstufung ist immer die Selbstständigkeit – nicht das Alter oder eine bestimmte Diagnose.
Die Pflegekassen legen den Pflegegrad fest und prüfen regelmäßig, ob eine Änderung daran vorliegt. Je nach Ausmaß der Einschränkung wird einer der fünf Pflegegrade vergeben.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Pflegegrad für Sie infrage kommt, beraten wir Sie gern.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Eine Person erhält einen Pflegegrad, wenn ihre Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Das betrifft zum Beispiel die Körperpflege, die Mobilität oder die Alltagsgestaltung. Ein Pflegegrad ist nicht nur für Erwachsene oder ältere Menschen möglich: Auch Kinder können einen Pflegegrad erhalten, wenn eine Erkrankung oder Behinderung ihre Selbstständigkeit einschränkt.
Wenn Sie klären möchten, ob für Sie ein Pflegegrad infrage kommt, beraten wir Sie gern.
Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, die in der Regel der Krankenkasse entspricht. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung.
Der Medizinische Dienst besucht die pflegebedürftige Person zu Hause oder in der Einrichtung und bewertet das Ausmaß der Beeinträchtigungen und den Grad der Selbstständigkeit anhand einer speziellen Punkteskala. Je mehr Punkte vergeben werden, umso höher fällt der Pflegegrad aus, den die Kasse festlegt.
| Pflegegrad | Gesamtpunktzahl | Grad der Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 1 | ab 12,5 bis unter 27 Punkte | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 2 | ab 27 bis unter 47,5 Punkte | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 3 | ab 47,5 bis unter 70 Punkte | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 4 | ab 70 bis unter 90 Punkte | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 5 | ab 90 bis unter 100 Punkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die nach dem NBA als schwerste gilt und eine besonders intensive Pflege erfordert |
Wie erhöhe ich einen Pflegegrad?
Eine Höherstufung des Pflegegrades kann jederzeit beantragt werden, wenn sich der Gesundheitszustand oder die alltägliche Selbstständigkeit seit dem letzten Gutachten deutlich verschlechtert hat.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Diese beauftragt erneut den Medizinischen Dienst, der einen Termin zur Begutachtung mit Ihnen vereinbart.
Es ist empfehlenswert, dass die Pflegeperson beim Termin anwesend ist, um die Veränderungen im Pflegebedarf zu erläutern.
Was ist Pflegeberatung?
Sobald der Pflegegrad festgestellt wurde, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 halbjährlich eine Beratungsleistung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Diese Beratung ist auch in Pflegegrad 1 sinnvoll: Eine Pflegefachkraft kann den aktuellen Pflegezustand gut einschätzen, Veränderungen frühzeitig erkennen und bei Bedarf eine Höherstufung anregen.
Ab Pflegegrad 2 und 3 ist eine Pflegeberatung durch einen ambulanten Pflegedienst alle sechs Monate verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 und 5 muss dieser Beratungseinsatz alle drei Monate stattfinden. Der Nachweis darüber wird an die Pflegekasse übermittelt.
Wir bieten diese Pflegeberatung an.
Wie läuft eine Pflegeberatung ab?
Die Pflegeberatung findet direkt bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt. Dabei informiert eine Pflegefachkraft über alle Leistungen der Pflegekasse und beantwortet individuelle Fragen. Gemeinsam wird besprochen, welche Unterstützung im Alltag sinnvoll ist und welche Angebote genutzt werden können. Außerdem prüft die Fachkraft vorhandene Pflegehilfsmittel und empfiehlt bei Bedarf weitere.
Was brauche ich, wenn der Medizinische Dienst kommt?
Für Termine mit dem Medizinischen Dienst (MD) ist es hilfreich, alle aktuellen Diagnosen zu kennen und einschätzen zu können, wie sie sich auf den Alltag des Pflegebedürftigen auswirken.
Empfehlenswert ist außerdem, dass eine an der Pflege beteiligte Person beim Termin anwesend ist. So können wichtige Informationen ergänzt werden, die der Pflegebedürftige selbst möglicherweise vergisst oder anders wahrnimmt. Die Pflegeperson kann die tatsächliche Pflegesituation erläutern.
Sehr hilfreich ist dafür auch das Führen eines Pflegetagebuchs. Darin werden täglich alle Tätigkeiten dokumentiert, bei denen Unterstützung erforderlich ist. Diese Aufzeichnungen erleichtern dem Medizinischen Dienst die Einschätzung des Pflegebedarfs und tragen zu einer objektiven Beurteilung bei.
Wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes wünschen, beraten wir Sie gern.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Ab Pflegegrad 1 steht Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zu. Dieser Betrag wird von der Pflegekasse auf einem separaten Konto gutgeschrieben und angesammelt, sofern er nicht genutzt wird. Nicht verbrauchte Mittel werden bis Dezember eines Jahres gesammelt und verfallen am 30. Juni des Folgejahres, wenn sie nicht abgerechnet wurden.
Typische Entlastungsleistungen sind zum Beispiel:
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Nachbarschaftshilfe
- Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Kochen, Putzen, Einkaufen oder Wäschepflege
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Botengänge
- Betreuungsangebote oder Gruppenangebote
Der Entlastungsbetrag kann ausschließlich über registrierte Anbieter abgerechnet werden – wie Pflegedienste, eingetragene Vereine oder entsprechend anerkannte Firmen. Seit April 2024 besteht außerdem die Möglichkeit, diesen Betrag für Nachbarschaftshilfe in Anspruch zu nehmen.
Wir sind ein solcher registrierter Anbieter und bieten Entlastungsleistungen an. Lassen Sie sich dazu von uns beraten.
Wie viel Pflegegeld bekommt man 2026?
| Pflegegrad | Pflegegeld |
| 1 | Kein Pflegegeld |
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige neben dem Entlastungsbetrag auch Pflegegeld. Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zu.
Pflegebedürftige können das Pflegegeld nutzen, um privat erbrachte Pflege zu vergüten – zum Beispiel durch Nachbarn, Bekannte oder Verwandte.
Das Pflegegeld steht den Pflegebedürftigen auch dann zu, wenn sie keine Pflegeperson bei ihrer Pflegekasse hinterlegt haben. Eine Pflegeperson muss erst dann offiziell hinterlegt werden, wenn Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden soll.
Wenn Sie Fragen zur Verwendung des Pflegegeldes haben oder Unterstützung benötigen, beraten wir Sie gern.
Was sind Sachleistungen in der Pflege?
| Pflegegrad | Pflegesachleistung |
| 1 | keine Sachleistung |
| 2 | 796 € |
| 3 | 1.497 € |
| 4 | 1.859 € |
| 5 | 2.299 € |
Der Begriff „Sachleistung“ bezieht sich nicht auf Gegenstände, sondern auf pflegerische Tätigkeiten. Pflegesachleistungen umfassen nämlich die professionelle pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Diese Leistungen werden nicht vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt, sondern direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet.
Durch die Nutzung von Pflegesachleistungen steht einem Pflegedienst ein deutlich höheres Budget zur Verfügung als beim reinen Pflegegeld. Ohne Pflegesachleistungen müsste die pflegebedürftige Person einen hohen Eigenanteil zahlen. Durch die Abrechnung über die Pflegekasse können diese Kosten jedoch deutlich reduziert oder vollständig vermieden werden.
Wenn Sie klären möchten, ob Pflegesachleistungen für Ihre Situation sinnvoll sind, beraten wir Sie gern.
Was sind Kombinationsleistungen in der Pflege?
Die Kombinationsleistung ist eine Mischung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld. Das bedeutet: Der Pflegebedürftige nimmt einerseits professionelle Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch, erhält andererseits jedoch weiterhin einen anteiligen Betrag des Pflegegeldes ausgezahlt. Dieser kann genutzt werden, um private Pflegepersonen – etwa Angehörige, Nachbarn oder Bekannte – für ihre Unterstützung zu vergüten.
Ein Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger erhält dreimal pro Woche Unterstützung beim Duschen durch einen Pflegedienst. Die Kosten dafür rechnet der Pflegedienst mit der Pflegekasse ab. Den Rest der Summe aus Pflegegeld und dem Budget für Sachleistungen wird dem Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei für andere Leistungen verwendet werden. Zum Beispiel für Nachbarschaftshilfe, Verhinderungspflege, haushaltsnahe Dienstleistungen oder andere Angebote.
Haben Sie weitere Fragen dazu oder möchten Sie sich von unserem ambulanten Pflegedienst unterstützen lassen? Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.
Was sind Tages- und Nachtpflege?
Tages- und Nachtpflege sind teilstationäre Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige werden dabei für einen Teil des Tages oder der Nacht in einer entsprechenden Einrichtung betreut und verbringen den restlichen Zeitraum weiterhin zu Hause.
Die Höhe der Leistungen für Tages- und Nachtpflege richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
In der Tagespflege wird der Pflegebedürftige tagsüber in einer entsprechenden Einrichtung betreut. Er erhält Mahlzeiten, pflegerische Unterstützung und nimmt an sozialen Aktivitäten teil. Am Nachmittag oder Abend wird er wieder nach Hause gebracht.
In der Nachtpflege wird der Pflegebedürftige über Nacht in einer Einrichtung versorgt. Diese Leistung ist besonders geeignet bei nächtlicher Unruhe, Schlafstörungen oder wenn pflegende Angehörige nachts arbeiten müssen.
Beide Leistungsarten entlasten pflegende Angehörige und tragen zur Stabilisierung der häuslichen Pflege bei.
Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?
Die Pflegekasse bietet diverse Unterstützungsangebote. All diesen Leistungen widmen wir eine separate Seite auf unserer Website: