Wird Verhinderungs­pflege abgeschafft?

Die Frage, ob Verhinderungspflege 2027 abgeschafft wird, erreicht unseren Pflegedienst mittlerweile beinahe täglich. Die Antwort in einem Wort: Nein. Doch die Frage geht auf den Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Pflege des Bundesgesundheitsministeriums vom Juni 2026 zurück. Durch einen Kabinettsbeschluss könnte der Entwurf in Kraft treten.

Dieser sogenannte PNOG-Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, statt der bekannten Leistungen vier neue Budgets einzuführen. So würde die bisherige eigenständige Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in ihrer heutigen Form abgeschafft und durch neue Budgetstrukturen ersetzt.

Dieser Vorgang soll laut Bundesgesundheitsministerium die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren und das Leistungsrecht grundlegend umbauen.

„Verhinderungspflege ist keine verzichtbare Zusatzleistung, sie ist ein wichtiger Stabilitätsfaktor für die häusliche Versorgung. Eine Pflegereform darf Leistungen vereinfachen, aber nicht dazu führen, dass pflegende Angehörige weniger flexibel entlastet werden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die bestehenden Ansprüche und ihre bedarfsgerechte Nutzung erhalten bleiben“, kommentiert David Bock, Geschäftsführer der Linimed HKP GmbH.

Die Verhinderungspflege ist für 2027 rechtlich also noch nicht abgeschafft. Die Pflegekasse erstattet auch weiterhin die Kosten dieser Ersatzpflege.

Verhinderungspflege voll ausschöpfen

Auch unabhängig von der möglichen Änderung empfehlen wir stets, die Verhinderungspflege voll auszuschöpfen. Pflegende Angehörige verschaffen sich durch die Ersatzpflege wichtige Freiräume – sei es, um Kraft zu schöpfen, für Urlaub, bei Krankheit oder um berufliche Termine wahrnehmen zu können.

Lassen Sie sich von uns zur Verhinderungspflege und zu anderen Unterstützungsoptionen für pflegende Angehörige beraten: Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um mit Ihnen gemeinsam die passende Pflege-Lösung zu finden.

Kati Frühauf
Pflegedienstleitung

Wir sind gern für Sie da!

Wie wird Verhinderungspflege abgerechnet?

Damit die Pflegekasse die Kosten einer Verhinderungspflege erstatten kann, sollten Sie die wichtigsten Angaben und Nachweise sorgfältig dokumentieren. Beauftragen Sie einen Pflegedienst mit der Ersatzpflege, rechnet dieser die Leistung direkt mit der Pflegekasse ab. Auch das nimmt den pflegenden Angehörigen einen Teil des Aufwands ab.

Viele Pflegekassen bieten Formulare an, mit denen eine Verhinderungspflege bereits im Vorfeld angekündigt werden kann. Eine vorherige Antragstellung ist jedoch nicht in jeder Situation erforderlich. Gerade weil die Leistung auch für unerwartete Ausfälle der Pflegeperson gedacht ist, kann die Abrechnung häufig nachträglich erfolgen.

Wir laden Sie ein, sich über unser Angebot zur Ersatz- bzw. Verhinderungspflege zu informieren.

Wird Verhinderungspflege 2027 abgeschafft?