Sie fragen: Wir antworten!
Wir bringen über 30 Jahre Erfahrung ein und kennen somit die Antworten auf allen Fragen rund um Pflegedienst und betreutes Wohnen.


FAQ zur häuslichen Krankenpflege
Wie kann man ambulante Pflege beantragen?
Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie ambulante Pflegeleistungen beantragen. Diese häusliche Pflege kann von einem Pflegedienst, von Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn geleistet werden.
Häusliche Krankenpflege kann von allen gesetzlich Krankenversicherten beantragt werden, die durch eine Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt diese Form der Unterstützung brauchen.
Um einen Antrag auf häusliche Krankenpflege zu stellen, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, die die Notwendigkeit der Maßnahme begründet. Diese ärztliche Verordnung muss auch von der Krankenkasse genehmigt werden.
Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches* sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe anderer bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen haben oder die gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss für mindestens sechs Monate in festgelegter Schwere** bestehen.
* §14 des Sozialgesetzbuches XI
** §15 des Sozialgesetzbuches XI
Brauche ich einen Pflegegrad, um häusliche Krankenpflege zu beantragen?
Nein, um häusliche Krankenpflege zu beantragen, ist kein Pflegegrad erforderlich. Häusliche Krankenpflege kann zur Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Vermeidung eines stationären Aufenthaltes beantragt werden, wenn eine ärztlich verordnete medizinische Behandlung notwendig ist. Dann wird der ambulante Pflegedienst, der die häusliche Krankenpflege bei Ihnen durchführt, von der Krankenkasse finanziert.
Sofern Sie die ambulante Pflege von unserem Pflegedienst ohne einen Pflegegrad in Anspruch nehmen, erhalten Sie am Ende des Abrechnungszeitraums eine Rechnung für die erbrachten Leistungen. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, legen wir mit Ihnen in einem ausführlichen Gespräch fest. Als ambulanter Pflegedienst sind wir gerne in ganz Jena für Sie da.
Haben Sie aufgrund eines dauerhaften erheblichen Hilfebedarfs einen Pflegegrad, dann wird die häusliche Krankenpflege von der Pflegekasse finanziert.
Welche Leistungen kann unser Pflegedienst erbringen?
Wir sind für Sie da, wenn Sie unsere Hilfe und Unterstützung benötigen. Unsere Mitarbeiter:innen helfen Ihnen bei vielen Belangen des täglichen Lebens – vom An- und Auskleiden, der Hilfe auf dem WC, über Essen und Trinken bis hin zur Bewegung und der Körperpflege. Darüber hinaus gibt es die Behandlungspflege, in deren Rahmen hauptsächlich medizinische Tätigkeiten fallen. Mit unserem Pflegeangebot gestalten wir Ihr Leben angenehm und sicher.
In der ambulanten Pflege werden alle Pflegeleistungen zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht. Die Leistungen sind im Sozialgesetzbuch XI und XII geregelt. Die häusliche ambulante Pflege hat Vorrang vor der stationären Pflege.
Insgesamt bietet die Linimed Hauskrankenpflege diese Unterstützung für Pflegende und Gepflegte an:
Bei welchen Erkrankungen kommt häusliche Pflege zum Einsatz?
Wir haben große Erfahrungen mit der Pflege bei folgenden Erkrankungen:
- nach einem Schlaganfall
- bei Parese
- bei Diabetes
- bei parenteraler und enteraler Ernährung
- für hilfsbedürftige Senior:innen
Was ist das Pflegestärkungsgesetz?
Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) trat am 1. Januar 2017 in Kraft. Der Schwerpunkt des PSG II liegt in der Umsetzung des lang erwarteten neuen Begutachtungsverfahrens und auf den neuen Pflegegraden. Statt der vorherigen drei Stufen gibt es heute fünf Pflegegrade, die eine gerechtere und individuellere Begutachtung und Einstufung der Pflegebedürftigen ermöglicht. Bei der Begutachtung werden neben körperlichen Einschränkungen insbesondere Einschränkungen in der Alltagskompetenz berücksichtigt.
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