Ambulanter Pflegedienst Jena:
Hilfe und Betreuung in den eigenen vier Wänden

Ihr ambulanter Pflegedienst Linimed in Jena bietet Ihnen fürsorgliche kompetente Krankenpflege und Betreuung in Ihren eigenen vier Wänden an. Sie können also dort wohnen bleiben, wo Sie sich am wohlsten fühlen. Bereits seit 1994 leisten wir mit unserem Pflegedienst Hilfe, wann immer Sie Hilfe benötigen, und haben für Ihre Probleme und Anliegen stets ein offenes Ohr. Wir tragen mit unserem motivierten Pflegeteam dazu bei, Ihnen ein größtmögliches eigenständiges Leben in Ihrem Zuhause zu ermöglichen bzw. die Angehörigen mit der Pflege zu entlasten. Das Verhältnis zwischen Patient und ambulanter Pflege muss in hohem Maße von Vertrauen geprägt sein, darum betreuen wir mit festen Bezugspersonen, die Sie zu den mit Ihnen abgestimmten Zeiten zu Hause besuchen. Darauf können Sie sich verlassen.

Mit uns haben Sie in Jena einen Ansprechpartner für alle Leistungen.

  • Wir gewährleisten eine durchgängig hohe Qualität in Pflege und Beratung.
  • Wir versorgen und betreuen jeden Patienten in vertrauensvoller Kooperation mit dem Hausarzt.
  • Wir haben große Erfahrungen mit der Pflege nach einem Schlaganfall, mit einer Parese, Diabetes, Parenterale und enterale Ernährung etc.
  • Wir sind anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen.
Versorgungsformen
Ambulante Hauskrankenpflege
Betreutes Wohnen/ Pflegewohnen
Für Wen?

Wer kann ambulant gepflegt werden?

Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie ambulante Pflegeleistungen beantragen.

Pflegebedürftig (gemäß § 14 des Sozialgesetzbuches XI), im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe anderer bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mindestens auf der in §15 festgelegten Schwere bestehen.

Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie ambulante Pflegeleistungen beantragen.

In der ambulanten Pflege werden alle Pflegeleistungen zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht. Die Leistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XI und XII geregelt. Die häusliche ambulante Pflege hat Vorrang vor der stationären Pflege. Häusliche Pflege kann von einem Pflegedienst, von Familienangehörigen, Freuden oder Nachbarn geleistet werden. Am 01. Januar 2017 trat das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft. Der Schwerpunkt des PSG II liegt in der Umsetzung des lang erwarteten neuen Begutachtungsverfahrens und auf den neuen Pflegegraden. Statt der bisherigen drei Stufen wird es fünf neue Pflegegrade geben, die eine gerechtere, individuellere Begutachtung und Einstufung der Pflegebedürftigen ermöglicht. Bei der Begutachtung werden künftig neben körperlichen Einschränkungen insbesondere Einschränkungen in der Alltagskompetenz berücksichtigt.