Pflegeberatung und Pflegekurse

Pflegeberatung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Pflegedienstes. Unsere erfahrenen Pflegeberater stehen Ihnen und Ihren Angehörigen zur Seite, um individuelle Pflegelösungen zu finden, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wir bieten umfassende Beratung zu Themen wie Pflegeleistungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützung im Pflegealltag. Unser Ziel ist es, Ihnen in jeder Situation kompetent und einfühlsam zur Seite zu stehen, damit Sie sich gut aufgehoben fühlen.

  • Individuelle Schulung für Pflegende Angehörige (zu Hause)
  • Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI
  • Pflegekurse für Pflegende Angehörige
  • Unterstützung bei Widersprüchen und Pflegeanträgen


Wenn Menschen unerwartet und plötzlich pflegebedürftig werden, gehen damit viele Fragen einher: Wie organisiere ich die Pflege? Kann der Pflegebedürftige zuhause wohnen bleiben oder ist ein "Betreutes Wohnen" eine gute Alternative? Und welche Unterstützung steht uns eigentlich zu? In einer Pflegeberatung sollen viele dieser Fragen geklärt werden. 

Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen

Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie NUR Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.

Wie oft muss eine Pflegeberatung abgerufen werden?

Die Häufigkeit der Beratungseinsätze wird bestimmt durch die einzelnen Pflegegrade, eine Übersicht finden Sie hier:

Beratungseinsatz bei

Pflegegrad 1   

nicht vorgeschrieben (freiwillig)

Pflegegrad 2    

1 x pro Halbjahr

Pflegegrad 3    

1 x pro Halbjahr

Pflegegrad 4   

1 x pro Vierteljahr

Pflegegrad 5   

1 x pro Vierteljahr

 

Weitere wichtige Punkte der Beratungseinsätze sind aber auch

  • das Erkennen, ob der Pflegebedürftige verwahrlost ist oder unzureichend gepflegt wird,
  • das Überlegen, ob vielleicht ein Betreuer eingesetzt werden muss.