- Individuelle Schulung für Pflegende Angehörige (zu Hause)
- Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI
- Pflegekurse für Pflegende Angehörige
- Unterstützung bei Widersprüchen und Pflegeanträgen
Wenn Menschen unerwartet und plötzlich pflegebedürftig werden, gehen damit viele Fragen einher: Wie organisiere ich die Pflege? Kann der Pflegebedürftige zuhause wohnen bleiben oder ist ein "Betreutes Wohnen" eine gute Alternative? Und welche Unterstützung steht uns eigentlich zu? In einer Pflegeberatung sollen viele dieser Fragen geklärt werden.
Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen
Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie NUR Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.
Wie oft muss eine Pflegeberatung abgerufen werden?
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze wird bestimmt durch die einzelnen Pflegegrade, eine Übersicht finden Sie hier:
Beratungseinsatz bei
Pflegegrad 1 | nicht vorgeschrieben (freiwillig) |
Pflegegrad 2 | 1 x pro Halbjahr |
Pflegegrad 3 | 1 x pro Halbjahr |
Pflegegrad 4 | 1 x pro Vierteljahr |
Pflegegrad 5 | 1 x pro Vierteljahr |
Weitere wichtige Punkte der Beratungseinsätze sind aber auch
- das Erkennen, ob der Pflegebedürftige verwahrlost ist oder unzureichend gepflegt wird,
- das Überlegen, ob vielleicht ein Betreuer eingesetzt werden muss.