Ambulante Hauskrankenpflege – Wir helfen, wenn Hilfe benötigt wird.

Seit über 29 Jahren versorgen wir unsere Klient:innen in der ambulanten Hauskrankenpflege. Wir sind für Sie da, wenn Sie unsere Hilfe und Unterstützung benötigen. Unsere Mitarbeiter:innen helfen Ihnen bei vielen Belangen des täglichen Lebens, vom An- und Auskleiden, der Hilfe auf dem WC, über Essen und Trinken bis hin zur Bewegung und der Körperpflege. Darüber hinaus gibt es die Behandlungspflege, in deren Rahmen hauptsächlich medizinische Tätigkeiten fallen. Mit unserem Pflegeangebot gestalten wir Ihr Leben angenehm und sicher.

Leistungsüberblick der Grundpflege nach SGB XI

Die Leistungen der Grundpflege sind in den „Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches“ verbindlich beschlossen worden. Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehören demnach folgende Leistungen:

Körperpflege:

  • Waschen
  • Duschen
  • Baden
  • Zahnpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Darm- oder Blasenentleerung

Ernährung:

  • Zubereiten mundgerechter Nahrung
  • Aufnahme der Nahrung

Mobilität:

  • Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Gehen, Stehen, Treppensteigen
  • Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Körperpflege, Ernährung und Mobilität

… gehören im Sinne des SGB XI zu pflegerischen „Grundrechten“ eines Pflegebedürftigen. Diese können zum Beispiel im Rahmen der ambulanten Pflege oder beim Wohnen in einer Pflege-Wohngemeinschaft in Anspruch genommen werden.

Finanzierung

Die Grundpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Liegt ein entsprechender Pflegegrad vor, werden die dabei entstehenden Kosten durch die Pflegekasse getragen.

Leistungsüberblick der Behandlungspflege nach SGB V

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen. So können Sie trotz Ihrer Beeinträchtigungen in den eigenen vier Wänden bleiben. Mit unserer Hilfe sind Sie medizinisch bestens versorgt.

  • Medikamente vorbereiten und verabreichen
  • Injektionen (s.c./ i.m.)
  • Versorgung intravenöser Zugang (Port)
  • Absaugen oder Sauerstoffgabe
  • Messung und Deutung von Körperzuständen (Blutzucker, Blutdruck)
  • Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln (Prothesen, Kompressionsstrümpfe)
  • Verbandswechsel/Wundversorgung
  • Wundversorgung bei Stoma (PEG, suprapubischer Katheter)
  • Einmalkatheterisierung, Katheterwechsel
  • Einläufe
  • Zubereitung einfacher Mahlzeiten
  • Waschen, Bügeln, Reinigen

Pflegeberatung

  • Beratung bei allen Belangen rund um die Pflege
  • Pflegenachweise §37,3 (Pflegegrad 1 freiwillig, Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich)
  • Beratung bei allen Belangen rund um die Begutachtung der Pflegekassen
  • Beratung zur Finanzierung Ihrer Pflege
  • Beratungen über wohnfeldverbessernde Maßnahmen
Ich berate Sie gerne.
Für Wen?

Wer kann ambulant gepflegt werden?

Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie ambulante Pflegeleistungen beantragen.

Pflegebedürftig (gemäß § 14 des Sozialgesetzbuches XI), im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe anderer bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mindestens auf der in §15 festgelegten Schwere bestehen.

In der ambulanten Pflege werden alle Pflegeleistungen zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht. Die Leistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XI und XII geregelt. Die häusliche ambulante Pflege hat Vorrang vor der stationären Pflege. Häusliche Pflege kann von einem Pflegedienst, von Familienangehörigen, Freuden oder Nachbarn geleistet werden. Am 01. Januar 2017 trat das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft. Der Schwerpunkt des PSG II liegt in der Umsetzung des lang erwarteten neuen Begutachtungsverfahrens und auf den neuen Pflegegraden. Statt der bisherigen drei Stufen wird es fünf neue Pflegegrade geben, die eine gerechtere, individuellere Begutachtung und Einstufung der Pflegebedürftigen ermöglicht. Bei der Begutachtung werden künftig neben körperlichen Einschränkungen insbesondere Einschränkungen in der Alltagskompetenz berücksichtigt

Unsere Leistungen im Überblick.

  • Beratung nach § 37 SGB XI
  • Grundpflege nach SGB XI (z. B. Morgen- und Abendtoilette, Unterstützung bei Ihrer Ernährung)
  • medizinische Pflege nach SGB V (z. B. Wundverbände, Medikamentengabe, Sondenkost
  • Verhinderungspflege
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Einkaufsservice
  • Beratung und Schulung Angehöriger bei pflegerischen Tätigkeiten
  • Palliativpflege
  • Vermittlung von „Essen auf Rädern“ und Fahrdiensten
  • Beratung und Vermittlung von Hausnotrufanlagen
  • Unterstützung bei der Antragsstellung auf Kostenübernahme von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie von Heil- und Pflegehilfsmittel bei der Hauskrankenpflege
  • und vieles mehr

Selbstverständlich können Sie die ambulante Pflege von unserem Pflegedienst auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie keinen oder noch keinen Pflegegrad haben. Für die erbrachten Leistungen erhalten Sie am Ende eines Abrechnungszeitraums eine Rechnung. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, legen wir mit Ihnen in einem ausführlichen Gespräch fest. Als ambulanter Pflegedienst sind wir gerne in ganz Jena für Sie da.

Standorte mit ambulanter Hauskrankenpflege: