Pflegeberatung und Pflegekurse

Pflegeberatung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Pflegedienstes. Unsere erfahrenen Pflegeberater stehen Ihnen und Ihren Angehörigen zur Seite, um individuelle Pflegelösungen zu finden, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.

Wir bieten umfassende Beratung zu Themen wie Pflegeleistungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützung im Pflegealltag. Unser Ziel ist es, Ihnen in jeder Situation kompetent und einfühlsam zur Seite zu stehen, damit Sie sich gut aufgehoben fühlen.

Wählen Sie ein passendes Angebot aus – für pflegende Angehörige und für Pflegebedürftige bieten wir alle kostenfrei an:

  • Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI: Ab Pflegegrad 2 sind regelmäßige Pflegeberatung Pflicht. Wir bieten den Pflegebedürftigen diese kostenfrei an.
  • Beratung zu unterschiedlichen Arten der Versorgung: Wir informieren Sie gerne zu den unterschiedlichen Arten der Pflege - von der Pflege zu Hause, über Betreutes Wohnen bis zur Pflege-WG. Wir beraten Sie auch dazu gern.
  • Beratung zu weiteren Betreuungsmöglichkeiten – wie die Unterstützung durch Nachbarschaftshilfe
  • Individuelle Schulung für pflegende Angehörige: Wir kommen zu Ihnen nach Hause. Genau dort schauen wir uns an, wie Sie Ihre Angehörigen zu Hause am besten pflegen können. Ihnen entstehen hierdurch keine Kosten.
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige: Wir bieten regelmäßig kostenfreie Kurse an, in denen Angehörige von Menschen mit Pflegegrad zusammenkommen, um sich gemeinsam zur Pflege fortzubilden. Sprechen Sie uns gerne dazu an. 
  • Unterstützung bei Widersprüchen und Pflegeanträgen: Wir geben Ihnen gerne Tipps, wie Sie einen Pflegeantrag ausfüllen, wie man einen anderen Pflegegrad beantragt oder was Sie bei Widersprüchen tun können. Lassen Sie sich kostenfrei von uns beraten. 
  • Auch bei weiteren Fragen sind wir gerne für pflegende Angehörige da.


Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen

Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie nur Pflegegeld beziehen, dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.


Wie oft muss eine Pflegeberatung abgerufen werden?

Die Häufigkeit der Beratungseinsätze wird bestimmt durch die einzelnen Pflegegrade, eine Übersicht finden Sie hier:

Beratungseinsatz bei

Pflegegrad 1   

nicht vorgeschrieben (freiwillig)

Pflegegrad 2    

1 x pro Halbjahr

Pflegegrad 3    

1 x pro Halbjahr

Pflegegrad 4   

1 x pro Vierteljahr

Pflegegrad 5   

1 x pro Vierteljahr

 

Weitere wichtige Punkte der Beratungseinsätze sind aber auch:

 

Pflegekurse zur Nachbarschaftshilfe nach §45 SGB XI


Wussten Sie, dass Nachbarschaftshilfe bei Menschen mit Pflegegrad vergütet werden kann?


Lassen Sie sich von Freunden oder Nachbarn im Haushalt oder beim Einkaufen helfen oder leisten selbst Nachbarschaftshilfe — die Pflegekasse zahlt dafür jetzt eine Aufwandsentschädigung!


Wie genau, das erfahren Sie in unserem kostenfreien „Pflegekurs zur Nachbarschaftshilfe“:

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